UIC Label
Bremsbauteile
Dieselmotoren
Zulassungsprüfungen für Dieselmotoren (IRS 60623-1 und IRS 60623-2)
Seit der Gründung des ORE 1950 waren Zulassungsversuche von Dieselmotoren als Traktionsmotoren in Schienenfahrzeugen ein wichtiger Bestandteil der Dienstleistungen für die Bahngemeinschaft.
Mit der steigenden Elektrifizierung der europäischen Bahnen verlor die Dieseltraktion ab den 70er Jahren jedoch mehr und mehr an Bedeutung.
Bedingt durch den begrenzten Markt gibt es heute keine spezifisch entwickelten Eisenbahnmotoren. Ein Bericht über den bestandenen Prüflauf nach UIC-Merkblatt 623-1 und 623-2 ist die einzige Garantie für den Anwender, dass der Motor die Anforderungen der Bahnen erfüllt und die Emissionsgrenzwerte nicht überschreitet.
Das SET 12 der UIC „Dieselmotoren“ überwacht das gesamte Prüfverfahren und die Ausgabe der entsprechenden Prüfberichte.
Im September 2019 wurden die UIC-Merkblätter 623-1 (7. Ausgabe, Februar 2017) und 623-2 (8. Ausgabe, Februar 2017) im Rahmen der UIC-Strategie unverändert in die IRS 60623-1 und 60623-2 überführt.
Anlage D der IRS 60623-1 enthält die Liste der Dieselmotoren, die das UIC-Prüfverfahren bestanden haben und für die somit nachgewiesen ist, dass sie für spezifische Bahnanforderungen geeignet sind.
Dieselmotoren, die das Verfahren nach UIC-Merkblatt 623-1 und 623-2 vor der Veröffentlichung der IRS 60623-1 und 60623-2 bestanden haben, verbleiben in dieser Liste.
Emissionskontrolle von Dieselmotoren (IRS 60624)
Aufgrund des erhöhten Umweltbewusstseins ab Ende der 80er Jahre befassten sich die Bahnen mit den Abgasemissionen der Dieselmotoren, die auf Triebfahrzeugen eingesetzt werden, und legten die künftigen Grenzwerte für die Schadstofferzeugung fest, um ihren Ruf als umweltfreundlicher Verkehrsträger nicht zu verlieren. Es ist heute wichtiger denn je, dass von Verbrennungsmotoren angetriebene Schienenfahrzeuge die stetig sinkenden Abgasemissionsgrenzwerte erfüllen.
Um zu vermeiden, dass das komplette Zulassungsverfahren gemäß der Merkblattreihe 623 zum Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte durchlaufen werden muss, wurde im Jahr 2000 ein separates Merkblatt (624) erstellt, dass ausschließlich ein Prüfverfahren für Schadstoffemissionen von Motoren mit der Bestimmung der Leistungs- und Drehmomentkurven und des Kraftstoffverbrauchs enthält. Dieses Merkblatt war verbindlich für alle Motoren, die in Triebfahrzeugen neuer Schienenfahrzeuge oder als Ersatz in bestehenden Fahrzeugen eingesetzt werden.
Das SET 12 der UIC „Dieselmotoren“ überwacht das gesamte Prüfverfahren und die Ausgabe der entsprechenden Prüfberichte.
Im September 2019 wurde das UIC-Merkblatt 624 (5. Ausgabe, Februar 2017) unverändert in die IRS 60624 überführt.
In Anlage F der IRS 60624 sind die Dieselmotoren aufgeführt, die das UIC-Emissionsprüfverfahren bestanden haben.
Dieselmotoren, die das Verfahren nach UIC-Merkblatt 624 vor der Veröffentlichung der IRS 60624 bestanden haben, verbleiben in dieser Liste.
Laufwerke
Contact
Adeline Bouvresse
Senior advisor - Rolling Stock and Brake
bouvresse at uic.org